Konditionen
Die Praxis ist eine private Praxis, eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Sie können sich aber bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten eines Kostenerstattungsverfahren informieren. (Weitere Informationen unten). Meine Leistungen als Ärztin werden berufsrechtlich in Anlehnung an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.
Als Selbstzahler:in erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Therapiekosten sind steuerlich als außerordentliche Ausgaben absetzbar (erkundigen Sie sich bei ihrem Steuerberater:in, welche Voraussetzungen vorliegen müssen) und es erfolgt keine Mitteilung von Diagnosen an ihre Krankenkasse.
Private Versicherte sollten vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse klären. Die Dauer und der Umfang der Übernahme sind von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig und können vom Rechnungsbetrag abweichen. Die Rechnung ist unabhängig von der Erstattung der privaten Krankenversicherung und /oder Beihilfe in voller Höhe von den Patient:innen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Einzeltherapie/ Traumatherapie:
Die Höhe rechnet sich nach dem Aufwand. Eine Einzeltherapiestunde dauert 50 Minuten und kostet ab 100,55€.
Paartherapie/ Familientherapie:
Paartherapie und Familientherapie sind keine Leistung der Krankenkasse, sondern immer eine Selbstzahlerleistung.
90 Minuten kosten 180 € für Paarberatung/therapie und 200€ für Familienberatung/therapie.
ADHS Diagnostik:
Eine ausführliche, leitliniengerechte ADHS Diagnostik als Selbstzahlerleistung kostet 659,41 €. Sollte weitere differentialdiagnostische Diagnostik notwendig oder sinnvoll sein, wird diese transparent mit Ihnen besprochen.
Privatversicherte sollten vorab klären, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Sie erhalten eine detaillierte Abrechnung nach GOÄ .
Kostenerstattungsverfahren
Informationen für Patient:innen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei Therapeut:innen mit Kassenzulassung finden, kann in bestimmten Fällen eine Behandlung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren möglich sein.
Dieses Verfahren erfordert Ihre aktive Mitwirkung.
Voraussetzungen
Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kommt in der Regel in Betracht, wenn:
- eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt
- Sie sich nachweislich um einen Therapieplatz im Kassensystem bemüht haben
- eine zeitnahe Behandlung medizinisch notwendig ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Häufig werden jedoch folgende Nachweise verlangt:
- Dokumentation Ihrer Suche nach einem Therapieplatz (z. B. Absagen, Wartezeiten)
- Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde
- Ärztliche Unterlagen, zum Beispiel:
- ein Konsiliarbericht (auszufüllen durch Hausärzt:in oder Psychiater:in)
- eine ärztliche Einschätzung zur Indikation für Psychotherapie
Bitte klären Sie die konkreten Anforderungen direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Ablauf
- Sie informieren sich bei Ihrer Krankenkasse über das Vorgehen
- Sie bemühen sich um einen Therapieplatz im Kassensystem und dokumentieren dies
- Sie sammeln die erforderlichen Unterlagen
- Sie stellen den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse
- Nach Bewilligung kann die Behandlung beginnen
Meine Rolle
Ich unterstütze Sie, indem ich:
- Sie über den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens informiere
- bei Bedarf erforderliche Unterlagen von unserer Seite bereitstelle
- Sie im Rahmen der Therapieplanung begleite
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass:
- die Antragstellung und Kommunikation mit der Krankenkasse in Ihrer Verantwortung liegen
- ich aus Kapazitätsgründen keine umfassende administrative Abwicklung übernehmen kann
Hinweis
Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft ausschließlich Ihre Krankenkasse und erfolgt im Einzelfall.
Die Kosten, die bis zur möglichen Übernahme anfallen, sind unabhängig von dem Erfolg von Ihnen zu tragen.