Kostenerstatttung

Kostenerstattungsverfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich versicherte Patient:innen eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragen, wenn trotz ausreichender Bemühungen kein zeitnaher Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen verfügbar ist.

Bei Genehmigung bezahlen Sie die Termine zunächst selbst, bekommen dann nach Einreichen der Rechnungen die Kosten von ihrer Kasse ganz oder teilweise erstattet.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft ausschließlich die jeweilige Krankenkasse. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen können je nach Krankenkasse variieren.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Welche Unterstützung biete ich an?

Sofern aktuell ein freier Therapieplatz verfügbar ist, stelle ich Ihnen gerne folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • eine Bestätigung über die Möglichkeit einer Behandlung in meiner Praxis,
  • Informationen zu den voraussichtlichen Behandlungskosten,
  • meine Approbationsurkunde,
  • Nachweise meiner therapeutischen Qualifikation.

Ich bin approbierte Ärztin sowie DGSF-zertifizierte Systemische Therapeutin und Familientherapeutin. In meiner privatärztlichen Praxis biete ich ausschließlich psychotherapeutische Behandlungen im Verfahren der Systemischen Therapie an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Da ich nicht als Vertragsärztin oder Vertragspsychotherapeutin im System der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen bin, liegt kein Eintrag in ein Arzt- oder Psychotherapeutenregister vor.

Was kann ich nicht übernehmen?

Ich kann leider keine individuelle Begleitung des Antragsverfahrens übernehmen und keine Korrespondenz mit Krankenkassen führen.

Ebenso kann ich weder ein PTV-11-Formular  noch einen ärztlichen Konsiliarbericht ausstellen. Diese Unterlagen müssen unabhängig von einer möglichen späteren Behandlung über die hierfür zuständigen Behandler:innen bzw. Versorgungsstrukturen eingeholt werden, üblicherweise die Hausarztpraxis, die psychiatrische Versotgung oder ein über die 116117 vermittelter Kontakt für eine psychotherapeutische Sprechstunde.

Die Beantragung und Nachverfolgung der Kostenübernahme liegt in der Verantwortung der Patientin bzw. des Patienten.

Wichtiger Hinweis

Gerne unterstütze ich Sie durch die Bereitstellung der oben genannten Unterlagen und Informationen. Über diesen Rahmen hinaus kann ich keine individuelle Begleitung des Antragsverfahrens anbieten.

Die Bereitstellung von Unterlagen stellt keine Zusage einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse dar. Ebenso kann ein Therapieplatz erst verbindlich zugesagt werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung noch freie Kapazitäten vorhanden sind.

 

Selbstverständlich können Sie auch schon Termine vor der möglichen Genehmigung der Kostenerstattung vereinbaren. Diese sind dann aber als Selbstzahler von Ihnen zu bezahlen. Eine rückwirkende Genehmigung und rückwirkende Erstattung der Kosten  ist üblicherweise jedoch nicht möglich. 

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